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Immaterilles Kulturerbe „Glockenguss und Glockenmusik“ – Erste Hürde erfolgreich genommen!

Die Bewerbung „Glockenguss und Glockenmusik“ um die Aufnahme in das nationale Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“, die gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche Deutschland, dem Glockenmuseum Gescher und der Deutschen Glockenspielvereinigung e.V. erstellt wurde, ist vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg positiv entschieden worden!

Zitat aus dem Schreiben vom 26. März 2024:

„Die Landesjury hat im Falle Ihrer Bewerbung eine positive Entscheidung getroffen.
Die Bewerbung wurde mit diesem Zusatz an die KMK weitergeleitet. Von dort wird sie
an das Expertenkomitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der Deutschen UNESCOKommission
e. V. (DUK) übermittelt. Das Expertenkomitee der DUK wird sämtliche
von den Ländern weitergeleitete Anträge im Gesamtzusammenhang begutachten und
Auswahlempfehlungen treffen. Diese Empfehlungen werden voraussichtlich im Frühjahr
2025 abschließend von der Kultusministerkonferenz im Benehmen mit der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigt.“