Wenn Sie Glockenmusik mögen, sich für Glockeninstrumente interessieren oder in der DGV mitarbeiten möchten und unsere Satzung anerkennen, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören oder zu lesen.
Schreiben Sie uns eine E-Mail (info@glockenspieler.de) oder rufen Sie uns an: 0361 747 898 27
(montags bis freitags 8-18 Uhr)
Aktuell beträgt der Jahresbeitrag 30,- €.
Auszug aus der Satzung der DGV (die vollständige Satzung finden Sie hier):
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele der Vereinigung (siehe Punkt 3) unterstützt. Die Mitgliedschaft ist formlos beim Vorstand
zu beantragen, der mit einfacher Mehrheit über die Mitgliedschaft entscheidet. Die Mitgliederversammlung ist über Neuaufnahmen zu
informieren. Wird die Mitgliedschaft während einer Mitgliederversammlung beantragt, entscheidet diese sofort mit einfacher Mehrheit.
Die Mitgliedschaft wird erst wirksam bei Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages. Sie erlischt durch Austrittserklärung oder Tod. Eine Austrittserklärung
ist schriftlich an den Vorstand zu richten und wird nach Bestätigung durch den Vorstand zum nächsten Monatsende wirksam. Der
Ausschluss von Mitgliedern geschieht durch den Vorstand, der dazu eine Begründung vorlegen muss. Eine Wiederaufnahme ist möglich.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung
festgesetzt.
Juristische Personen (außer Glockenfachfirmen, s. Pkt. 6) können die Mitgliedschaft erwerben. Bei Mitgliederversammlungen haben die Vertreter
juristischer Personen – sofern sie nicht persönliche Mitglieder sind – beratende Stimme. Die Beitragshöhe dieser Mitglieder wird durch
den Vorstand festgelegt.