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Mitglied werden

Wenn Sie Glockenmusik mögen, sich für Glockeninstrumente interessieren oder in der DGV mitarbeiten möchten und unsere Satzung anerkennen, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören oder zu lesen.

Schreiben Sie uns eine E-Mail (info@glockenspieler.de) oder rufen Sie uns an: 0361 747 898 27
(montags bis freitags 8-18 Uhr)

Aktuell beträgt der Jahresbeitrag 20,- €.

Ehepaare, die beide Mitglied der DGV werden wollen, zahlen 25,- €

Auszug aus der Satzung der DGV (die vollständige Satzung finden Sie hier):

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele der Vereinigung […] unterstützt. Die Mitgliedschaft kann während einer Mitgliederversammlung oder formlos beim Vorstand beantragt werden. Wird die Mitgliedschaft beim Vorstand beantragt, beschließt dieser vorläufig über die Aufnahme, die durch die nächste Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. Die Mitgliedschaft wird erst wirksam bei Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages. Sie erlischt durch Austrittserklärung oder Tod. Eine Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten und wird nach Bestätigung durch den Vorstand zum nächsten Monatsende wirksam. Der Ausschluss von Mitgliedern geschieht durch den Vorstand, der dazu eine Begründung vorlegen muss. Eine Wiederaufnahme ist möglich. Alle Mitglieder sind verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Juristische Personen […] können die Mitgliedschaft erwerben. Bei Mitgliederversammlungen haben die Vertreter juristischer Personen – sofern sie nicht persönliche Mitglieder sind – beratende Stimme. Die Beitragshöhe dieser Mitglieder wird durch den Vorstand festgelegt.