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Glockenmusik auf dem Weg zum Immateriellen Kulturerbe

Seit heute liegt der Antrag auf Eintragung in die nationale Liste des Immateriellen Kulturerbes der Bundesrepublik Deutschland dem Ministerium für Wirtschaft, Forschung und Kultur Baden-Würtemberg vor.

Dieser Antrag wurde gemeinsam mit dem Beratungsausschuss für das deutsche Glockenwesen, dem Westfälischen Glockenmuseum Gescher und der Deutschen Glockenspielvereinigung e.V. erarbeitet und eingereicht.

Die Entscheidung, ob „Glockenguss und Glockenmusik“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen wird, ist Ende 2022 zu erwarten.

Den Sekt stellen wir dennoch schon kalt.